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Dillingen: Restaurant in beliebter, stark frequentierter Lage zu verkaufen
Objekt-Nr.: 13092023-13
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Basisinformationen
Adresse:
66763 Dillingen
Saarlouis
Saarland
Saarlouis
Saarland
Objektart:
Restaurant
Preis:
340.000 €
Gesamtfläche ca.:
220 m²
Gastraumfläche ca.:
150 m²
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Letzte Modernisierung/ Sanierung:
2022
Qualität der Ausstattung:
gehoben
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
4,76 % Provision inklusive 19% MwSt.
Zimmeranzahl:
4
Anzahl Plätze Gastraum:
140
Terrasse:
1
Möbliert:
ja
Bodenbelag:
Fliesen
Zustand:
neuwertig
Heizung:
Zentralheizung
Befeuerungsart:
Gas
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
WN- Sehr gepflegtes, neuwertiges Restaurant mit sämtlichem Inventar in einer Industriestadt nähe Saarlouis zu verkaufen
Aufgrund eines Schicksalsschlages in der Familie des Eigentümers wird die Immobilie nun veräußert. Um die Privatsphäre des Eigentümers zu wahren können leider keine Bilder veröffentlicht werden. Über nähere Informationen zum Objekt geben wir Ihnen gern telefonisch Auskunft!
Verkauft wird eine Gewerbeeinheit (gesamtes Erdgeschoss inklusive Sonnenterrasse) mit sämtlichem Inventar.
Das Objekt ist Brauerei frei, stetig gut besucht und bietet außerdem sehr gute Parkmöglichkeiten für Ihre Gäste sowie ihre Angestellten.
Eine voll ausgestattete Küche sowie eine voll eingerichtete Theke sind ebenfalls vorhanden und im Preis inbegriffen.
Mögliche Gastronomische Konzepte:
- Café
- Bar
- Cocktaillounge
- Restaurant
- gehobener Imbiss ( Döner etc. )
Das Restaurant bietet jeweils im Innenbereich sowie im Außenbereich ca. 70 Sitzplätze ( Gesamt ca. 140 Plätze ).
Das Restaurant ist derzeit vermietet.
Monatliche Kaltmiete 2.500 €.
Jährliche Kaltmiete 30.000 €.
Die Nebenkostenvorauszahlung ( für Gas, Wasser, Müll etc. ) beträgt 800 €. Strom wird vom Mieter selbst beim Versorger angemeldet.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!!
Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung!
Werner Näth - 0171 477 50 48
ACHTUNG TIPPGEBER!
Sie kennen jemanden in der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Büro oder im Verein, der gerade seine Immobilie verkaufen möchte oder zumindest mit dem Gedanken spielt?
Dieser Tipp kann sich für Sie auszahlen!
Sprechen Sie uns an!
Wir zahlen Ihnen eine überdurchschnittliche Prämie.
Aufgrund eines Schicksalsschlages in der Familie des Eigentümers wird die Immobilie nun veräußert. Um die Privatsphäre des Eigentümers zu wahren können leider keine Bilder veröffentlicht werden. Über nähere Informationen zum Objekt geben wir Ihnen gern telefonisch Auskunft!
Verkauft wird eine Gewerbeeinheit (gesamtes Erdgeschoss inklusive Sonnenterrasse) mit sämtlichem Inventar.
Das Objekt ist Brauerei frei, stetig gut besucht und bietet außerdem sehr gute Parkmöglichkeiten für Ihre Gäste sowie ihre Angestellten.
Eine voll ausgestattete Küche sowie eine voll eingerichtete Theke sind ebenfalls vorhanden und im Preis inbegriffen.
Mögliche Gastronomische Konzepte:
- Café
- Bar
- Cocktaillounge
- Restaurant
- gehobener Imbiss ( Döner etc. )
Das Restaurant bietet jeweils im Innenbereich sowie im Außenbereich ca. 70 Sitzplätze ( Gesamt ca. 140 Plätze ).
Das Restaurant ist derzeit vermietet.
Monatliche Kaltmiete 2.500 €.
Jährliche Kaltmiete 30.000 €.
Die Nebenkostenvorauszahlung ( für Gas, Wasser, Müll etc. ) beträgt 800 €. Strom wird vom Mieter selbst beim Versorger angemeldet.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
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Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung!
Werner Näth - 0171 477 50 48
ACHTUNG TIPPGEBER!
Sie kennen jemanden in der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Büro oder im Verein, der gerade seine Immobilie verkaufen möchte oder zumindest mit dem Gedanken spielt?
Dieser Tipp kann sich für Sie auszahlen!
Sprechen Sie uns an!
Wir zahlen Ihnen eine überdurchschnittliche Prämie.
Sonstiges:
Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Provision:
Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 4,76 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 4,76 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 4,76 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
AUF WUNSCH empfehlen wir Ihnen Finanzierungsexperten von namhaften Häusern wie der Bausparkasse Mainz, der Kreissparkassen, der Volks-/ und Raiffeisenbanken aus unserer Nähe oder unseren Privatfinanzierer Stefan Roschel.
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