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Bann: Baugrundstück in Bann zu verkaufen, voll erschlossen - sofort bebaubar
Objekt-Nr.: 22092024-50
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Basisinformationen
Adresse:
66851 Bann
Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Grundstück ca.:
696 m²
Preis:
175.000 €
Kurzfristig bebaubar:
ja
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Nutzungsart:
Wohnen
Erschliessung:
erschlossen
Baugenehmigung:
ja
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57% inklusive 19% MwSt.
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Baugrundstück in Bann zu verkaufen
Grundstücksgröße: 696 m²
Preis: 175.000 €
Sämtliche Anliegerkosten sind gezahlt.
Grundstück ist in ruhiger Lage und sofort bebaubar.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!!
Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung!
Werner Näth - 0171 477 50 48
ACHTUNG TIPPGEBER!
Sie kennen jemanden in der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Büro oder im Verein, der gerade seine Immobilie verkaufen möchte oder zumindest mit dem Gedanken spielt?
Dieser Tipp kann sich für Sie auszahlen!
Sprechen Sie uns an!
Wir zahlen Ihnen eine überdurchschnittliche Prämie.
Grundstücksgröße: 696 m²
Preis: 175.000 €
Sämtliche Anliegerkosten sind gezahlt.
Grundstück ist in ruhiger Lage und sofort bebaubar.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!!
Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung!
Werner Näth - 0171 477 50 48
ACHTUNG TIPPGEBER!
Sie kennen jemanden in der Familie, im Freundeskreis, im Bekanntenkreis, im Büro oder im Verein, der gerade seine Immobilie verkaufen möchte oder zumindest mit dem Gedanken spielt?
Dieser Tipp kann sich für Sie auszahlen!
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Wir zahlen Ihnen eine überdurchschnittliche Prämie.
Lage:
Das ruhig gelegene Örtchen Bann gehört zur Verbandsgemeinde
Landstuhl und liegt am Rande des Pfälzerwaldes, ca 13 km
südwestlich von Kaiserslautern.
Die Gemeinde ist durch die A 62 (Anschlussstelle Bann) an das
Autobahnnetz angebunden.
Ärzte, Kindergarten, Grundschule, Friseur, Bäckerei, Metzgerei
sowie Discounter sind im Ort vorhanden.
Entfernungen:
Saarbrücken: ca 60 km
Frankfurt Flughafen: ca 130 km
Pirmasens: ca 28 km
Ramstein Air Base: ca 10 km
LRMC ( US Hospital ): 6,5 km
Landstuhl: ca 6 km
Homburg: ca 30 km
Kaiserslautern: ca 13 km
Landstuhl und liegt am Rande des Pfälzerwaldes, ca 13 km
südwestlich von Kaiserslautern.
Die Gemeinde ist durch die A 62 (Anschlussstelle Bann) an das
Autobahnnetz angebunden.
Ärzte, Kindergarten, Grundschule, Friseur, Bäckerei, Metzgerei
sowie Discounter sind im Ort vorhanden.
Entfernungen:
Saarbrücken: ca 60 km
Frankfurt Flughafen: ca 130 km
Pirmasens: ca 28 km
Ramstein Air Base: ca 10 km
LRMC ( US Hospital ): 6,5 km
Landstuhl: ca 6 km
Homburg: ca 30 km
Kaiserslautern: ca 13 km
Sonstiges:
Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Provision:
Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
AUF WUNSCH empfehlen wir Ihnen Finanzierungsexperten von namhaften Häusern wie der Bausparkasse Mainz, der Kreissparkassen, der Volks-/ und Raiffeisenbanken aus unserer Nähe oder unseren Privatfinanzierer Stefan Roschel.
Ihr Ansprechpartner
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