Objekt 1 von 15
Nächstes Objekt
Zurück zur Übersicht
Zurück zur Übersicht
Nächstes Objekt
Zurück zur Übersicht
Kirkel: Renovierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus in beliebter Lage
Objekt-Nr.: 22112024-60
Schnellkontakt
Optionen
Optionen
Basisinformationen
Adresse:
66459 Kirkel
Saarpfalz-Kreis
Saarland
Saarpfalz-Kreis
Saarland
Preis:
249.000 €
Wohnfläche ca.:
300 m²
Grundstück ca.:
720 m²
Zimmeranzahl:
14
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Mehrfamilienhaus
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57% inklusive 19% MwSt.
Keller:
voll unterkellert
Letzte Modernisierung/ Sanierung:
2023
Baujahr:
1896
Zustand:
renovierungsbedürftig
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Die Immobilie befindet sich auf einem 720 m² großem Grundstück.
Der Grundstückspreis liegt derzeit bei 145€/m². Dies ergibt einen Grundstückswert von 105.000€.
Das Objekt wurde bis auf die Grundmauern entkernt und bietet somit volle Entfaltungsmöglichkeiten für Kapitalanleger oder Familien die viel Platz brauchen.
Zur Immobilie gehört außerdem ein Hof mit Einfahrt und Parkmöglichkeiten hinter dem Haus.
Im Jahr 2023 wurden sämtliche Fenster erneuert. Diese sind somit auf dem neuesten Stand.
Laut Architekt besteht die Möglichkeit in der Immobilie 4 Wohnungen zu je 60- 90 m² zu errichten.
Laut Landesamt für Umwelt sind außerdem keine Altlasten eingetragen.
Kirkel ist ein sehr begehrter Wohnort da sämtliche Einrichtungen für das tägliche Leben vorhanden sind. Geschäfte, Supermärkte, Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten etc. sind hier gegeben. Die Immobilie befindet sich ca. 200 Meter vom Ortskern entfernt.
Kirkel liegt außerdem nah an den Autobahnen A6 sowie A8. Diese sind nur wenige Autominuten entfernt.
Der Grundstückspreis liegt derzeit bei 145€/m². Dies ergibt einen Grundstückswert von 105.000€.
Das Objekt wurde bis auf die Grundmauern entkernt und bietet somit volle Entfaltungsmöglichkeiten für Kapitalanleger oder Familien die viel Platz brauchen.
Zur Immobilie gehört außerdem ein Hof mit Einfahrt und Parkmöglichkeiten hinter dem Haus.
Im Jahr 2023 wurden sämtliche Fenster erneuert. Diese sind somit auf dem neuesten Stand.
Laut Architekt besteht die Möglichkeit in der Immobilie 4 Wohnungen zu je 60- 90 m² zu errichten.
Laut Landesamt für Umwelt sind außerdem keine Altlasten eingetragen.
Kirkel ist ein sehr begehrter Wohnort da sämtliche Einrichtungen für das tägliche Leben vorhanden sind. Geschäfte, Supermärkte, Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten etc. sind hier gegeben. Die Immobilie befindet sich ca. 200 Meter vom Ortskern entfernt.
Kirkel liegt außerdem nah an den Autobahnen A6 sowie A8. Diese sind nur wenige Autominuten entfernt.
Sonstiges:
Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Provision:
Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs/Nachweisprovision in Höhe von 3,57 % inklusive 19% MwSt. auf dem Kaufpreis vom Käufer fällig.
Der Immobilienmakler hat einen Provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
AUF WUNSCH empfehlen wir Ihnen Finanzierungsexperten von namhaften Häusern wie der Bausparkasse Mainz, der Kreissparkassen, der Volks-/ und Raiffeisenbanken aus unserer Nähe.
Ihr Ansprechpartner
Zurück zur Übersicht